Nürnberger Rassegesetz, 15. September 1935
Am 15. September wurden das "Reichsbürgergesetz" und das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" verabschiedet. Beide "Nürnberger Gesetze" stempelten Juden zu Menschen minderen Rechts. "Volljude" war, wer von mindestens drei jüdischen Großeltern abstammte. Als Bürger minderen Rechts galten auch "Mischlinge" mit einem oder zwei jüdischen Großeltern oder mit einem "Volljuden" verheiratet waren. |
Das "Blutschutzgesetz" verbot Eheschließungen zwischen Nichtjuden und Juden. Wer nicht den Diskriminierungen der "Nürnberger Gesetze" zum Opfer fallen wollte, musste einen Ariernachweis erbringen. |
Am 20. Mai 1938 wurde das "Blutschutzgesetz" als auch das "Reichsbürgergesetz" auf die "Ostmark" (Österreich) ausgedehnt. |
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Quellen:
[1] https://www.dhm.de/lemo/bestand/objekt/d2z09371
[2] https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/ausgrenzung-und-verfolgung/nuernberger-gesetze-1935.html
[3] https://www.ushmm.org/outreach/en/media_ph.php?ModuleId=10007695&MediaId=2684; Samples of the Nuremberg Race Laws (the Reich Citizenship Law and the Law for the Protection of German Blood and Honor). Germany, September 15, 1935. National Archives and Records Administration, College Park, Md.